22 September 2017

Die neu geschaffene Fachgruppe Zuverdienst der bag if hat am 11.09.2017 zum ersten Mal getagt. Insgesamt 14 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben über die aktuellen Entwicklung im Bereich Zuverdienst diskutiert und Absprachen für die weitere Zusammenarbeit getroffen.

In der Diskussion wurde deutlich, dass auf der einen Seite noch sehr viel Unklarheit und Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Entwicklungen und Perspektiven im Zuverdienstbereich bestehen. Auf der anderen Seite scheint bei vielen Zuverdienstprojekten  noch nicht das Bewusstsein dafür gereift zu sein, dass für die meisten von ihnen spätestens 2020 die bisherigen gesetzlichen Grundlagen endgültig wegfallen werden. 

Bis dahin müssen also die neuen Rechtsgrundlagen dahingehend überprüft werden, ob sie für den Zuverdienstbereich kompatibel sind und in welcher Form u.a. die entsprechenden Leistungsvereinbarungen angepasst werden können.

Nach jetziger Sicht gibt es offensichtlich nur zwei denkbare Optionen. Zum einen die Eingliederungshilfe mit dem zukünftigen § 60 (Andere Leistungsanbieter), zum anderen die Sozialhilfe mit dem bisherigen und auch weiterhin gültigen § 11 Abs. 3 SGB XII. Bei beiden gibt es hinsichtlich der zukünftigen Nutzung für den Zuverdienstbereich noch viele offene Fragen und mögliche Hürden, über die in den kommenden Monaten noch nachgedacht und diskutiert werden muss.

Allen bestehenden Zuverdienstprojekten sei dringend empfohlen, bei ihrem jeweiligen Leistungsträger nachzufragen, wie und in welcher Form bzw. mit welcher gesetzlichen Grundlage das Zuverdienstangebot in Zukunft (über 2019 hinaus) weitergeführt werden soll. Wenn nicht selber die Initiative ergriffen und der Überleitungsprozess nicht aktiv mitgestaltet wird, besteht letztlich die Gefahr, dass ein Großteil der Projekte ab 2020 ohne gesetzliche Grundlage und somit ohne Zukunft dasteht.

Die Fachgruppe Zuverdienst wird in den nächsten Wochen und Monaten eine Anfrage an das BMAS richten, um zu erfahren, wie die bisherigen Zuverdienstangebote eine sichere rechtliche Grundlage erhalten können und wie für die Nutzerinnen und Nutzer eine weiterhin sinnvolle konzeptionelle Ausrichtung sichergestellt werden kann.

Zudem soll eine Musterleistungsvereinbarung auf der Grundlage des § 60 BTHG entwickelt werden, damit bei einer möglichen Umsetzung in diesem Bereich die positiven Erfahrungen der vergangenen Jahre genügend Berücksichtigung finden und die notwendige Flexibilität der Angebote erhalten werden kann.

Die weitere Diskussion und die jeweiligen Ergebnisse werden wir in den nächsten Wochen und Monaten auf der schon bekannten Webseite www.mehrzuverdienst.de veröffentlichen. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie anregen und bitten, uns Ihre Erfahrungen und regionalen Entwicklungen (z.B. auch Papiere oder Veröffentlichungen) zu diesem Thema mitzuteilen bzw. weiterzuleiten, damit wir diese ggf. auch über unsere Webseite verbreiten können.