In einem Gesetzesantrag vor dem Deutschen Bundestag hat die Regierungskoalition eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Integrationsfirmen vorgeschlagen. Darin enthalten ist eine Passage zu Zuverdienstangeboten:
"Neue „Zuverdienstbeschäftigungen“ ermöglichen: Integrationsämter leisten begleitende Hilfe im Arbeitsleben ab einem Beschäftigungsumfang von 15 Stunden wöchentlich (§ 102 Absatz 2 Satz 3 SGB IX), weil die Mittel auf Beschäftigungen konzentriert werden sollen, mit denen ein spürbarer Teil des Einkommens erzielt wird; für Integrationsbetriebe soll diese Schwelle auf zwölf Stunden herabgesetzt werden, um vor allem auch Menschen mit psychischen Behinderungen mit Unterstützung des Integrationsamtes an eine Beschäftigung heranzuführen.“
Mehr Information erhalten sie auf der Seite der bag-if.
Auf der Seite für Leistungsträger finden Sie ab sofort aktuelle Hinweise zu den Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf Zuverdienstangebote, zu rechtlichen Grundlagen der Förderung und zu weiteren rechtlichen Fragestellungen. Zusätzlich wurden auf dieser Seite die bayerischen Förderrichtlinien um diejenigen aus Oberpfalz und Oberbayern ergänzt.