Im Dezember hat Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für
die Belange von Menschen mit Behinderungen, seine Teilhabeempfehlungen
an die Bundesregierung übergeben. Mit diesen setzt er sich unter anderem
für einen Ausbau der Zuverdienstbeschäftigung ein.
„Lasst uns mehr Teilhabe wagen!“ – unter diesem Leitsatz spricht sich
Jürgen Dusel in den Teilhabeempfehlungen für bessere Rahmenbedingungen
und mehr Barrierefreiheit in den Bereichen Gesundheitliche Versorgung,
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, Wohnen, Teilhabe am
Arbeitsleben und Digitalisierung aus.
Um die Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern, ist der Ausbau von
Zuverdienstmöglichkeiten für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
ein wichtiger Schwerpunkt für den Bundesbehindertenbeauftragten. Hierzu
heißt es in den Teilhabeempfehlungen:
„Die Zuverdienstbeschäftigung muss ausgebaut werden: Sie
muss als regelhaftes Teilhabeangebot für Menschen mit psychischen
Beeinträchtigungen und Suchterkrankungen, die weniger als drei Stunden
täglich erwerbsfähig sind, im Sozialrecht verankert werden. Bund und
Länder sollten sich zeitnah über eine rechtliche Grundlage verständigen.
Notwendig wäre die Verortung des Zuverdienstes entweder als „Leistung
zur Sozialen Teilhabe“ nach § 81 SGB IX i. V. m. § 113 SGB IX n. F. oder
als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bei „Anderen
Leistungsanbietern“ nach § 60 SGB IX i. V. m. § 111 SGB IX n. F.“
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