Anfang September wurde im
Sozialausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland über die zukünftige
Umsetzung des neuen Leistungsangebotes „Andere Leistungsanbieter“ (§ 60 BTHG)
sowie die Weiterführung des rheinlandspezifischen Zuverdienstangebotes (im Rahmen von geringfügigen
Beschäftigungsverhältnissen) diskutiert.
Erfahren Sie HIER mehr zur Umsetzung der Anderen Leistungsanbieter und HIER zur Beschäftigungsmöglichkeit im Zuverdienst.