10 Januar 2020

Im Dezember hat Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, seine Teilhabeempfehlungen an die Bundesregierung übergeben. Mit diesen setzt er sich unter anderem für einen Ausbau der Zuverdienstbeschäftigung ein.

„Lasst uns mehr Teilhabe wagen!“ – unter diesem Leitsatz spricht sich Jürgen Dusel in den Teilhabeempfehlungen für bessere Rahmenbedingungen und mehr Barrierefreiheit in den Bereichen Gesundheitliche Versorgung, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, Wohnen, Teilhabe am Arbeitsleben und Digitalisierung aus.

Um die Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern, ist der Ausbau von Zuverdienstmöglichkeiten für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ein wichtiger Schwerpunkt für den Bundesbehindertenbeauftragten. Hierzu heißt es in den Teilhabeempfehlungen:

„Die Zuverdienstbeschäftigung muss ausgebaut werden: Sie muss als regelhaftes Teilhabeangebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Suchterkrankungen, die weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind, im Sozialrecht verankert werden. Bund und Länder sollten sich zeitnah über eine rechtliche Grundlage verständigen. Notwendig wäre die Verortung des Zuverdienstes entweder als „Leistung zur Sozialen Teilhabe“ nach § 81 SGB IX i. V. m. § 113 SGB IX n. F. oder als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bei „Anderen Leistungsanbietern“ nach § 60 SGB IX i. V. m. § 111 SGB IX n. F.“

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