Informationen, Adressen und Praxismaterialien

Arbeitshilfen für Anbieter

Welche Personen nutzen Zuverdienstangebote?

Insbesondere für Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen bieten niedrigschwellige Zuverdienstangebote eine gute Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie zu einer sinnvollen und wertschöpfenden Beschäftigung. Welche rechtlichen Voraussetzungen hierfür erforderlich sind erfahren Sie hier:

Welche Regelungen und Angebote gibt es in den einzelnen Bundesländern?

Die Zuverdienstangebote in den deutschen Bundesländern sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. In wenigen Bundesländern gibt es länderspezifische Regelungen, in anderen Bundesländern Regelungen auf kommunaler Ebene. Nähere Informationen hierzu bekommen Sie hier:

Wie ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Angebot und dem Zuverdienstbeschäftigten?

Nicht in jedem Falle handelt es sich bei einer Zuverdienstbeschäftigung um ein normales Arbeitsverhältnis mit all seinen Rechten und Pflichten. Welche arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen zum Tragen kommen, erfahren Sie hier:

Inhaltliche Anforderungen und Qualitätskriterien für Zuverdienstangebote

Aufgrund der Tatsache, dass Zuverdienstangebote noch nicht als regelhaftes Teilhabeangebot im Sozialrecht verankert sind, gibt es auch keine entsprechenden rechtlichen Anforderungen und inhaltliche Qualitätskriterien. Auf der Grundlage der langjährigen Erfahrungen bestehender Zuverdienstangebote hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. im Jahr 2007 entsprechende Qualitätskriterien formuliert. Nähere Informationen dazu bekommen Sie hier:

Instrumentarium zur Selbstevaluation: Machen Sie Ihren Nutzen deutlich

Die Leistungen und die Ergebnisse von Zuverdienstangeboten zu erheben und zu dokumentieren, kann einen Nutzen nach innen und nach außen haben (siehe auch Artikel „Ziele und Kennwerte evaluieren“). Zum einen kann eine solche Darstellung dazu dienen, das eigene Zuverdienstangebot qualitativ weiterzuentwickeln, und zum anderen kann den möglichen Leistungsträgern der Nutzen des Angebotes deutlich gemacht werden (um damit unter Umständen auch eine Finanzierung zu legitimieren). Ein mögliches Erhebungsinstrumentarium wurde im Rahmen des Projektes entwickelt und steht hier mit entsprechenden Erläuterungen zur Verfügung:

Welche Auswirkungen hat das Mindestlohngesetz auf Zuverdienstangebote?

Das seit Anfang 2015 geltende Mindestlohngesetz hat für viele Zuverdienstangebote eine inhaltliche und rechtliche Neuorientierung notwendig gemacht. Wie das Mindestlohngesetz in Bezug auf Zuverdienstangebote einzuordnen ist, lesen Sie hier:

Welche rechtlichen Fördermöglichkeiten gibt es?

Im bisherige Sozialrecht gibt es sowohl im SGB II Bereich als auch im Bereich des SGB XII rechtliche Grundlagen für die Förderung von Zuverdienstangeboten. Welche das sind, erfahren Sie hier:

Wie gestaltet sich die Anrechnung von Einkünften aus der Zuverdiensttätigkeit?

In der Regel erhalten Menschen, die im Zuverdienst beschäftigt sind, Transferleistungen aus dem Sozialsystem (meistens Grundsicherung oder EU-Rente). Wie die Anrechnung der Einkünfte aus der Zuverdiensttätigkeit einzuordnen ist, lesen Sie hier:

Besteht für Zuverdienstbeschäftigte eine Unfallversicherungspflicht?

Für die Beurteilung einer möglichen Unfallversicherungspflicht ist insbesondere die Frage des Betreuungsumfanges, welche im Rahmen der Zuverdienstbeschäftigung geleistet wird, von Bedeutung. Nähere Informationen finden Sie hier:

DOKUMENTE ZUM DOWNLOAD

ARBEITSHILFEN

RECHTSGUTACHTEN UND URTEILE

ARTIKEL AUS DER FACHPRESSE

Weitere Informationen zu Zuverdienstangeboten finden Sie auch auf » REAHADAT.

GOOD PRACTICE BEISPIELE

© Landshuter Netzwerke

RADIOBEITRAG ZUM ZUVERDIENST

Audiomitschnitt des WDR „Schraube locker: Von den heilsamen Nischen der Leistungsgesellschaft“ von 2002

FERNSEHBEITRAG ZUM ZUVERDIENST

„Ein Stück Normalität zurück erobern“ Film über das FAIRKAUFHAUS in Berlin.

VERANSTALTUNGEN UND TERMINE

DAS EINPRÄGSAME POSTKARTENSET

DER ZUVERDIENST

Das Projekt Zuverdienst ist ein Projekt der BAG Inklusionsfirmen, in dem von Mai 2013 bis Mai 2017 Aktivitäten entwickelt werden, um
Leistungsträger von den Möglichkeiten entsprechender Angebote zu überzeugen und potentielle Leistungsanbieter anzuregen Zuverdienstangebote aufzubauen.
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