18 November 2015
Die bag if und der Paritätische Gesamtverband sehen im neu zu schaffenden Bundesteilhabegesetz die Chance, eine sozialrechtliche Einordnung der „Unterstützten Beschäftigung im Zuverdienst“ zu erreichen und somit für Nutzer und Einrichtungen Rechtssicherheit zu schaffen. Aus diesem Grund haben die bag if und der Paritätische im Rahmen von Expertengesprächen mit Praxisvertreter/-innen ein Positionspapier verfasst, welches von den Gremien der bag if und des Paritätischen im September beschlossen wurde.