15 März 2019

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat Ende Februar neue Empfehlungen zur Förderung von Zuverdienstangeboten für Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Mit den Empfehlungen spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, Zuverdienstbeschäftigung als Leistungsangebot zu fördern und die Finanzierung von Zuverdienstprojekten sicherzustellen.

In seinen Empfehlungen bewertet der Deutsche Verein Zuverdienstbeschäftigung als wichtiges Teilhabeinstrument insbesondere für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Dank niedrigschwelliger Zugänge, flexibilisierter Arbeitszeiten und individuell angepasster Leistungsanforderungen sei der Zuverdienst eine wichtige personenzentrierte Beschäftigungsform. Als alternatives Beschäftigungsangebot zur WfbM, das dem Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen entspreche, müsse der Zuverdienst konsequent ausgebaut werden.

Mit den Änderungen durch das BTHG sieht der Deutsche Verein den Zuverdienst sozialrechtlich vor allem im offenen Leistungskatalog der Eingliederungshilfe zur Sozialen Teilhabe angesiedelt (v.a. § 113 Abs. 2 SGB IX n.F.). In seinen Empfehlungen verweist der Deutsche Verein sozialrechtlich zudem auf die anderen Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX n.F., gibt aber zu bedenken, dass hierfür eine flexible Handhabung insbesondere der Vorgaben zur wöchentlichen Beschäftigungszeit nach § 6 WVO und zum Personalschlüssel nach § 9 Abs. 3 WVO nötig ist.

Die neuen Empfehlungen zur Zuverdienstförderung des Deutschen Vereins finden Sie hier.