22 September 2017

Anfang September wurde im Sozialausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland über die zukünftige Umsetzung des neuen Leistungsangebotes „Andere Leistungsanbieter“ (§ 60 BTHG) sowie die Weiterführung des rheinlandspezifischen Zuverdienstangebotes (im Rahmen von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen) diskutiert. 

Erfahren Sie HIER mehr zur Umsetzung der Anderen Leistungsanbieter und HIER zur Beschäftigungsmöglichkeit im Zuverdienst.