28 Juli 2015

In einem Gesetzesantrag vor dem Deutschen Bundestag hat die Regierungskoalition eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Integrationsfirmen vorgeschlagen. Darin enthalten ist eine Passage zu Zuverdienstangeboten:

„Neue „Zuverdienstbeschäftigungen“ ermöglichen: Integrationsämter leisten begleitende Hilfe im Arbeitsleben ab einem Beschäftigungsumfang von 15 Stunden wöchentlich (§ 102 Absatz 2 Satz 3 SGB IX), weil die Mittel auf Beschäftigungen konzentriert werden sollen, mit denen ein spürbarer Teil des Einkommens erzielt wird; für Integrationsbetriebe soll diese Schwelle auf zwölf Stunden herabgesetzt werden, um vor allem auch Menschen mit psychischen Behinderungen mit Unterstützung des Integrationsamtes an eine Beschäftigung heranzuführen.“

Mehr Information erhalten sie auf der Seite der bag-if.