16 März 2015

In einem zweijährigen Prozess wurden in den Jahren 2012-2014 im Bundesland Hessen in einer Arbeitsgruppe der Vertragskommission „Leitlinien zur Förderung, Errichtung und zum Betrieb von Zuverdienstmöglichkeiten für behinderte Menschen im Rechtskreis des SGB XII“ erarbeitet. Beteiligt waren Vertreter des Hessischen Landkreistages, des Hessischen Städtetages, des Landeswohlfahrtsverbandes sowie der Liga der freien Wohlfahrtspflege und der privaten Anbieter. Seit 01.01.2015 sind diese Leitlinien nunmehr in Kraft und die ersten Projekte haben ihre Planungen auf diese neuen Richtlinien hin ausgerichtet.

Die Leitlinien stehen hier zum download zur Verfügung:
Leitlinien Förderung Zuverdienst Hessen.pdf (3,19 mb)